Tarifwechsel Lebensversicherung
Artikel von Nicolas Sacotte+- Details
- Kategorie: Tarifwechsel
Informationen zum Tarifwechsel bei der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung wird als privatrechtliche Versicherung angesehen, die vom Versicherungsnehmer selbst gewählt und abgeschlossen werden kann. Sie sichert die Langlebigkeit beziehungsweise den Todesfall des Versicherten wirtschaftlich ab. Lebensversicherungen zählen weiterhin zu den Personenversicherungen. Im abgeschlossenen Vertrag wird eine bestimmte Leistung vereinbart, die im festgelegten Versicherungsfall an die im Vertrag festgeschrieben Person ausgezahlt wird. Meist erbringt die Versicherung ihre Leistung als Geldleistung, wobei die Höhe des tatsächlich entstanden Schadens keine Rolle spielt. Es wird lediglich die im Vertrag festgesetzte Summe ausgezahlt.
Damit eine Leistung ausgezahlt werden kann, muss im Vorfeld der im Vertrag festgesetzte Versicherungsfall eingetreten sein. Dies kann beispielsweise der Todesfall, das Erleben eines bestimmten Alters, eine schwere Krankheit oder das Eintreten der Erwerbsunfähigkeit sein. Auch die privaten Rentenversicherungen zählen zu den Lebensversicherungen. Die Leistung der Rentenversicherung ist die Zahlung einer festgesetzten Summe an den Versicherungsnehmer. Lebensversicherungen haben im Vergleich zu anderen Versicherungen eine sehr lange Laufzeit. Der Versicherungsgeber ist auch nach Jahren an die im Vertrag festgesetzten Beträge gebunden und kann diese nicht einfach ändern, egal wie sich die Lebenserwartung der Bevölkerung oder die wirtschaftliche Situation verändert. Weiterhin ist entscheidend, dass die Versicherungsgeber in ihren Kalkulationen der Beiträge relativ frei sind.
Es müssen lediglich die Bestimmungen der "vorsichtigen Kalkulation" und der "Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer" eingehalten werden. Bereits vor einigen Jahren wurde im Bereich der Lebensversicherung mit dem Absenken des Garantiezinses begonnen. Dieser lag damals bei drei Komma fünf Prozent. Eine schrittweise Absenkung bis auf eins Komma sieben fünf Prozent soll bis Anfang 2012 durchgeführt werden. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Lebensversicherungen nicht mehr als Kapitalanlage oder zur Vorsorge im Alter genutzt werden. Ein Tarifwechsel ist durch den Versicherungsnehmer jederzeit möglich.
Rückstellungen beim Tarifwechsel
Beim Tarifwechsel der Lebensversicherung bleiben die bisherigen Rückstellungen, die im Laufe der Zeit beim vorhergehenden Tarif angespart wurden, erhalten. Weiterhin dienen die Altersrückstellungen dem Versicherungsnehmer als Garantie, damit die weiteren Beiträge im Alter nicht zu stark angehoben werden. Laut §204 des WG (Wechselgesetzes) kann der Versicherte zu jeder Zeit in einen anderen Tarif seiner Versicherungsgesellschaft wechseln. Der neue Tarif sollte lediglich den annähernd gleichen Umfang an zu erbringenden Leistungen aufweisen. Nur dann ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Beispielsweise ist es für den Versicherungsnehmer sinnvoll, aus einem geschlossenen Tarif (der keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt und somit den Altersschnitt und letztlich die Beiträge steigen lässt) in einen neuen Tarif zu wechseln. Findet der Wechsel jedoch in einen Tarif mit höherwertigen beziehungsweise zusätzlichen Leistungen statt, findet erneut eine Gesundheitsprüfung statt.
Tarifleistungen
Je nachdem, wie die Prüfung ausfällt, behält sich die Versicherung vor, einige Leistungen des neuen Tarifs zu streichen beziehungsweise einen sogenannten Risikozuschlag festzusetzen. Abschließend betrachtet, ist ein Tarifwechsel meist sinnvoller als ein Anbieterwechsel. Bei einem Wechsel des Anbieters gehen alle bereits angesparten Altersrückstellungen verloren, wobei beim Wechsel in einen neuen Tarif diese übertragen werden können. Weiterhin dürfen bei einem bestehenden Tarif keine zusätzlichen Zuschläge erhoben werden, wodurch ein Wechsel des Tarifs ebenfalls zu bevorzugen ist.
