Tarifwechsel KFZ Versicherung
Artikel von Nicolas Sacotte+- Details
- Kategorie: Tarifwechsel
Kfz-Versicherung wechseln ohne Schwierigkeiten
Auf dem Versicherungsmarkt ergeben sich insbesondere bei der Autoversicherung erhebliche Beitragsunterschiede einzelner Anbieter. Eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Versicherungsbeiträge kann daher für deutliche Ersparnis bei gleicher Leistung sorgen. Spätestens kurz vor Ablauf der Versicherung (im Regelfall zum Jahresende) ist jeder Kfz-Halter aufgefordert, sich zu diesem Thema Gedanken zu machen. Hat man sich nach sorgfältigem Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten für einen anderen Anbieter entschieden, stehen dem Wechsel keine größeren Schwierigkeiten mehr entgegen.
Tarifwechsel KFZ Versicherung
Der Prämienvergleich wird erschwert durch unterschiedliche Leistungsbreite der Versicherungen. So ist etwa ein Schaden durch Marderbiss wie auch ein Schadensfall bei grober Fahrlässigkeit keine Standarderstattung. Einige Versicherungen legen Einschränkungen fest, die bedeuten können, dass nur der Halter das Fahrzeug führen darf, die Jahreslaufleistung des Autos beschränkt wird oder eine Garagenunterbringung dauerhafte Pflicht ist. Im Schadensfall kann dies schnell zum Streitfall führen. Erkundigen Sie sich deshlab gründlich vor einem Tarifwechsel Ihrer KFZ Versicherung.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Grundsätzlich kann jede Kfz-Versicherung bis maximal 4 Wochen vor Versicherungsende (im Regelfall das Kalenderjahr) ohne weitere Angabe von Gründen gekündigt werden. Mit einem Brief sollte der Versicherungsgeber darauf hingewiesen und um eine Rückbestätigung gebeten werden. Es wird empfohlen, entweder per Einschreiben mit Rückschein schriftlich zu kündigen oder aber telefonisch diesen Vorgang vorzunehmen, der dann per Fax oder Brief von der Versicherung unbedingt bestätigt werden muss. Darauf achten, dass der Schriftwechsel rechtzeitig erfolgt! Die Kündigung muss 4 Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgt sein, ansonsten kann nicht mehr fristgerecht gekündigt werden und es gelten lediglich noch die Sonderkündigungsrechte.
Sonderkündigungsrechte des Versicherungsnehmers
Wird ein Neuwagen zugelassen, ist der Halter nicht an die vorherige Versicherung des Fahrzeugs gebunden. Ebenso ist dies bei einem Fahrzeugwechsel möglich, auch in diesem Fall kann die Versicherung frei gewählt werden. Soll allerdings bei einem vorhandenen und bereits zugelassenen Fahrzeug die Versicherung gewechselt werden, gibt es nur noch wenige Sonderkündigungsrechte.
* Schadensfall
Ist das aktuelle Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, kann bei der Abwicklung dieses Schadens jederzeit innerhalb von einem Monat gekündigt werden.
* Beitragserhöhung
Wird seitens der Versicherung die Prämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis der Erhöhung kann somit die Versicherung problemlos gewechselt werden.
* Wechsel der Typ- oder Regionalklasse
Die Einstufung des versicherten Fahrzeugs erfolgt in eine Typklasse und eine Regionalklasse, danach ermittelt sich die Berechnung der Prämie. Wird diese Einstufung im Versicherungsverlauf geändert, liegt ein Sonderkündigungsrecht vor. Der Halter kann wie bei einer Beitragserhöhung innerhalb von 4 Wochen die vorliegende Versicherung kündigen.
Aufnahme der neuen KFZ Versicherung
Vor der Kündigung der alten Police sollte stets ein Vertrag mit dem neuen Anbieter abgeschlossen sein. Besonders im Vollkaskobereich besteht hier ein Recht der Versicherer, den gewünschten Vertrag abzulehnen. Eine Aufnahmepflicht existiert nur für den Haftpflichtbereich. Es wird empfohlen, erst bei Erhalt der neuen Police den bestehenden Anbieter kündigen. Tipp: Erfolgt der Wechsel im laufenden Kalenderjahr, ist die Versicherung angehalten, den bereits entrichteten Jahresbeitrag anteilig zu erstatten. Lediglich bei einer gesamten Laufzeit der Kfz-Versicherung unter 12 Monaten dürfen dabei Gebühren einbehalten werden, der Restbetrag ist zeitanteilig zurückzuzahlen. Notfalls muss der ausstehende Betrag eingefordert werden, nicht alle Versicherungen arbeiten in diesem Fall zu Gunsten ihres ehemaligen Kunden.
