Tarifwechsel Berufsunfähigkeitsversicherung
Artikel von Nicolas Sacotte+- Details
- Kategorie: Tarifwechsel
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind sich aber nicht sicher, ob Sie zuviel bezahlen? Machen Sie den Tarifvergleich mit uns. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll für den Fall, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bezahlen. Einige Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung weisen jedoch für den Versicherten negative Klauseln auf, so dass die Versicherung nicht selten die Zahlung im Ernstfall verweigert. Insbesondere ältere Tarife weisen beispielsweise die Klausel auf Verweisung in andere Berufe auf, auch wird die Berufsunfähigkeitsrente bei einigen Tarifen nicht rückwirkend gezahlt oder der Prognosezeitraum übersteigt die heute gängigen sechs Monate deutlich.
Tarifwechsel Berufsunfähigkeitsversicherung
In diesen Fällen und bei besonders teuren Tarifen empfiehlt sich ein Tarifwechsel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein solcher Tarifwechsel kann nicht nur helfen, Beitragskosten zu sparen, sondern er kann auch dazu genutzt werden, einen leistungsstärkeren Tarif zu erhalten, bei dem dann im Versicherungsfall tatsächlich gewährleistet ist, dass die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ohne Wenn und Aber bezahlt wird.
Bevor ein Tarifwechsel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durchgeführt wird, sollte ein Vergleich der Angebote erfolgen. Ein solcher Vergleich ist mit einem kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich möglich, der im Internet schnell und ohne Aufwand durchgeführt werden kann. Im Anschluss an diesen Vergleich werden alle Versicherungen aufgezeigt, die leistungsstarke und dennoch kostengünstige Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten und wo ein Wechsel angeraten werden kann.
Die Kündigung der bisherigen Versicherung
Wer sich für den Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden hat und die Angebote verglichen hat, kann nun seinen Alt-Vertrag kündigen. Die individuellen Kündigungsfristen können dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Meist sind Fristen von drei Monaten zu beachten. Die Kündigung ist zudem in der Regel ohne Verluste möglich, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Da sie lediglich die versicherten Risiken übernimmt, aber kein Kapital anspart, ist die Kündigung deutlich einfacher möglich als beispielsweise bei einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung abgeschlossen, lohnt es in der Regel nicht, diesen gesamten Vertrag zu kündigen. Hier ist es ratsam, lediglich die Zusatzversicherung zu kündigen und anschließend den Tarifwechsel für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Die Hauptversicherung hingegen kann wie geplant bis zum Ende der Laufzeit erhalten bleiben, um Kapitalverlust zu vermeiden.
Wann ein Tarifwechsel nicht sinnvoll ist
Mit einem Tarifwechsel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es möglich, Tarife mit verbesserten Leistungen und niedrigeren Beiträgen zu finden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die neue Versicherung nicht nur nach dem aktuellen Beitrittsalter berechnet wird, sondern dass bei Vertragsabschluss auch nochmals Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Diese Gesundheitsfragen müssen natürlich umfassend und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Versicherungsnehmer, die vielleicht kürzlich wegen Rückenbeschwerden behandelt wurden, unter Bluthochdruck leiden oder andere Beschwerden angeben, müssen mitunter mit Ausschlüssen, Zuschlägen oder gar einer gänzlichen Ablehnung durch die Versicherung rechnen. Sofern Vorerkrankungen vorhanden sind kann es sich jedoch lohnen, eine anonymisierte Voranfrage zu starten und so dennoch einen günstigen neuen Vertrag zu finden. h4>Erst neuen Vertrag abschließen Aus den vorgenannten Gründen ist es ratsam, zuerst einen Versicherungsvergleich durchzuführen und anschließend die Annahme durch die Versicherung zu prüfen. Erst wenn die Zusage für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt, kann nun der alte Vertrag gekündigt werden. Wer zuerst kündigt, ohne eine neue Zusage beim Tarifwechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, riskiert, ohne Versicherungsschutz zu sein. Dies sollte in jedem Fall vermieden werden.
